Steuervorteile bei Batteriespeicher-Investments
Mit einem Batteriespeicher-Investment nutzen Sie Ihr Kapital nachhaltig, profitieren von steuerlichen Vorteilen und unterstützen zugleich die Energiewende – ein Gewinn für Investoren und Gesellschaft.
Kostenloses ErstgesprächDas Wichtigste in Kürze
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der Investitionskosten können schon vor der Anschaffung abgesetzt werden.
- Sonder-AfA: In den ersten fünf Jahren sind bis zu 40 % des Restwertes zusätzlich abschreibbar.
- Lineare oder degressive AfA: Über 10 Jahre – linear 10 % jährlich oder degressiv bis zu 30 % vom Restwert.
- Gesamtvorteil: Rund 80 % der Kosten sind in den ersten Jahren steuerlich nutzbar.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) ermöglicht es, bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend zu machen.
Dadurch sinkt die Steuerlast unmittelbar, noch bevor Kapital tatsächlich geflossen ist.
Für Investoren bedeutet das: Liquidität bleibt im Unternehmen, während die steuerliche Entlastung sofort wirkt. Der IAB ist damit ein starkes Instrument, um die Finanzierung eines Batteriespeichers steuerlich zu optimieren.
Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
Zusätzlich zum IAB kann die Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5/6 EStG) genutzt werden. Sie erlaubt, in den ersten fünf Jahren bis zu 40 % des Restwertes (nach Abzug des IAB) zusätzlich abzuschreiben.
Das führt zu einem besonders hohen Abschreibungsvolumen in den ersten Jahren. Der steuerliche Effekt: Die Steuerlast wird deutlich nach vorne verlagert – genau in die Zeit, in der Kapital gebunden wird.
Lineare und degressive AfA
Neben der Sonderabschreibung gibt es die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA):
- Lineare AfA: Gleichbleibende Abschreibung über die Nutzungsdauer. Bei Batteriespeichern beträgt diese meist 10 Jahre, also 10 % pro Jahr.
- Degressive AfA: Befristet bis 2027 können Investoren auch die degressive AfA nutzen – aktuell bis zu 30 % vom jeweiligen Restwert pro Jahr.
Damit stehen mehrere Abschreibungsmodelle zur Verfügung, die individuell kombiniert werden können. Welche Variante am sinnvollsten ist, hängt von der steuerlichen Situation ab – hier empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Kontakt
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Disclaimer:
Die dargestellten Informationen und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Individuelle steuerliche Effekte hängen stets von der persönlichen Situation ab und können abweichen. Für die konkrete Umsetzung und Prüfung empfehlen wir, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einzubeziehen.
